Balkonkraftwerk in Österreich und Deutschland: Was ist 2026 erlaubt?
Ein Balkonkraftwerk ist schnell aufgebaut – aber die Regeln unterscheiden sich zwischen Österreich und Deutschland in einigen wichtigen Punkten. Hier findest du die wichtigsten Unterschiede, damit du vor dem Kauf weißt, worauf du achten musst.
Leistung: 800 Watt in beiden Ländern
Entscheidend ist die Leistung des Wechselrichters, nicht die der Module. In beiden Ländern gilt eine Grenze von 800 Watt für die vereinfachten Regeln. Die Module dürfen mehr Leistung haben – in Deutschland bis zu 2.000 Watt pro Zähler. Mehr Modulleistung lohnt sich, weil die Anlage dann auch morgens, abends und bei Bewölkung näher an die 800 Watt herankommt.
Österreich
- Anmeldung: Das Balkonkraftwerk muss beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Die meisten Netzbetreiber haben dafür ein einfaches Online-Formular.
- Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz für Photovoltaik, der seit 2024 galt, wurde im Frühjahr 2025 vorzeitig beendet. Seit 1. April 2025 gilt wieder der Normalsteuersatz von 20 %. Eine Übergangsregel für ältere Verträge lief Ende 2025 aus.
- Eigentumswohnung: Seit 1. September 2024 ist ein steckerfertiges Balkonkraftwerk unter 0,8 kW eine privilegierte Änderung im Wohnungseigentumsgesetz. Du informierst die anderen Eigentümer schriftlich. Widerspricht niemand innerhalb von zwei Monaten, gilt die Zustimmung als erteilt. Erst danach darfst du montieren.
- Mietwohnung: Die Erleichterung im Wohnungseigentumsgesetz betrifft Eigentümer. Als Mieter holst du am besten vorher die Zustimmung deines Vermieters ein – vor allem, wenn etwas an der Fassade oder am Geländer befestigt wird.
- Anschluss: Lass die Steckdose am besten von einem Elektriker prüfen und klär beim Netzbetreiber, welcher Anschluss akzeptiert wird.
Deutschland
- Anmeldung: Seit Mai 2024 genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Eine eigene Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.
- Grenzen: Bis zu 800 W Wechselrichterleistung und bis zu 2.000 W Modulleistung pro Zähler.
- Stromzähler: Ein alter Ferraris-Zähler darf übergangsweise weiterlaufen, bis der Netzbetreiber einen modernen Zähler einbaut.
- Steckdose: Seit Dezember 2025 ist der Betrieb an einer normalen Schuko-Steckdose nach der Norm DIN VDE V 0126-95 geregelt – eine spezielle Einspeisesteckdose ist nicht mehr zwingend.
- Umsatzsteuer: Für Photovoltaik an oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt ein Nullsteuersatz.
- Miete und Eigentum: Seit Oktober 2024 sind Balkonkraftwerke eine privilegierte Maßnahme. Vermieter und Eigentümergemeinschaften dürfen sie nur noch aus triftigen Gründen ablehnen, können aber bei der Art der Montage mitreden.
Darauf solltest du in beiden Ländern achten
- Sichere Befestigung: Module müssen sturmsicher montiert sein. Eine herabfallende Platte ist ein echtes Risiko.
- Geprüfter Wechselrichter: Kauf nur Geräte mit gültigem Zertifikat für den Netzanschluss.
- Keine Mehrfachsteckdose: Das Balkonkraftwerk gehört direkt an eine eigene Steckdose.
- Versicherung: Kurz bei der Haushaltsversicherung melden schadet nicht.
Quellen: WKO – WEG-Novelle Balkonkraftwerke (BGBl. I Nr. 92/2024); WKO Vorarlberg – Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen; ADAC – Balkonkraftwerk anmelden 2026; Herstellerinformationen zur Rechtslage. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung – Regeln können sich ändern. Im Zweifel beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur nachfragen.